Der Sachverständigeneid
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger unterliege ich besonderen Anforderungen – nicht nur fachlich, sondern auch ethisch und rechtlich. Mit der gerichtlichen Eintragung habe ich einen Eid abgelegt. Dieser verpflichtet mich, meine Tätigkeit gewissenhaft, unparteiisch, objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben.
“Ich schwöre einen reinen Eid, dass ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) angeben werde!”
Ich nehme diesen Eid ernst. Er ist für mich mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – er ist mein persönliches Berufsverständnis. Jede Bewertung, jede Einschätzung und jede Aussage in meinen Gutachten basiert auf fachlicher Präzision, objektiver Prüfung und nachvollziehbarer Dokumentation. Mein Auftrag ist es, eine sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern – unabhängig, nachvollziehbar und überprüfbar. Mein Ziel ist nicht ein gewünschtes Ergebnis, sondern ein belastbares, nachvollziehbares Gutachten, das der Wahrheit verpflichtet ist.
Die Standesregeln
Zusätzlich zur Vereidigung bin ich an die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen gebunden. Sie verpflichten mich zu:
- Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit in meiner Beurteilung
- Verschwiegenheit über sämtliche mir anvertrauten Informationen
- Sorgfalt und Transparenz bei der Erstellung meiner Gutachten
- Laufender Fortbildung, um fachlich stets am aktuellen Stand zu bleiben
Diese Regeln sind für mich nicht bloß formale Vorgaben, sondern maßgebliche Orientierungspunkte meines beruflichen Handelns. Sie stehen für Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Qualität – Werte, die ich mit Überzeugung vertrete.